Zeitschrift “Junglehrer” – Thema Angestelltenstatus

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Die neue Ausgabe (Heft 03/04/2009) der Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer im BLLV “Junglehrer” steht unter dem Thema “Angestelltenstatus – Warten, bangen hoffen” und bietet einige interessante Aspekte zum Thema der befristeten Arbeitsverträge im bayerischen Schulwesen. Leider ist die Zeitschrift noch nicht im PDF-Format als Download verfügbar, wer aber die Möglichkeit hat, das Blatt zu lesen, sollte das unbedingt tun.  Im Bereich der GrundschulehrerInnen ist die Situation ebenso gravierend wie im Bereich der Förderschulen – BffE steht bereits mit der Vorsitzenden Anja Lanzendörfer in Kontakt, um gemeinsam die die Probleme zu bekämpfen. BffE bietet hier ein paar Auszüge aus der Zeitschrift an..

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Zitat aus “Warten, bangen, hoffen – Das Angestelltensein – ein befristetes unbefristetes, unbefristetes, befristetes Vergnügen” (C. Oellers):

“[...]Das ist erstaunlich, da die Bayerische Verfassung angestellte Lehrer nicht kennt, allenfalls als Ausnahme; wenn eine Lehrkraft also gar nicht verbeamtet werden kann, weil sie aus einem nicht mit der EU assoziierten Ausland kommt, aus dem Lehrerruhestand reaktiviert wird, älter als 45 Jahre ist oder gesundheitliche Voraussetzungen nicht erfüllt. [...]“

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Zitat aus dem Kommentar (E.-M. Schäffer):

“[...]So erwartet vor allem junge Lehrerinnen und Lehrer nach dem zweiten Staatsexamen immer häufiger ein Dasein als Angestellter; derzeit machen sie schon etwa zehn Prozent aller Lehrkräfte aus. Im Dschungel von befristeten und unbefristeten Angestelltenverträgen wird der Idealismus der jungen Menschen – die meisten wollen ja unbedingt in den Schuldienst – und auch ihre Angst vor Arbeitslosigkeit schamlos ausgenutzt. [...] Aus pädagogischer Sicht sind gerade die befristeten Angestelltenverträge unerträglich, da Schülerinnen und Schüler besonders in der Grundschule Beständigkeit benötigen, um bestmöglich gefördert werden zu können. Wenn Bayern in Sachen Bildung künftig nicht hinten anstehen soll, so ist die Schaffung neuer Planstellen, welchen die Angestelltenverträge weichen, unumgänglich.”

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Zitat aus “Keine Planstelle – was nun?” (K. Leibl):

“Befristet

Befristete Verträge, die “Aushilfsverträge” und “Nachrückverträge” heißen, müssen nicht angetreten werden. Sie stellen ein Angebot der Regierung dar. Wenn Sie ihn nicht annehmen, werden sie bei der nächsten offenen Stelle wieder angerufen, so lange sie ihre Bereitschaft nicht zurückziehen. Sie können also pokern, ob Sie einen Aushilfsvertrag an der Wunschschule oder in einem bestimmten Stundenumfang bekommen können. Seien Sie sich im Klaren: Mit der Annahme eines solchen Vertrags erhöhen sie die Chance später eine Planstelle zu bekommen nicht. Es ist unerheblich für die spätere Einstellung, wo sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit jobben, ob im Supermarkt oder in einer Schule. Hier müssen Sie ganz klar für sich entscheiden: Bin ich nahe an der Staatsnote? Dann wird ein Angestelltenvertrag sich lohnen. Sind sie weiter weg? Dann wäre es vielleicht sinnvoll sich nach besser bezahlten Alternativen in der Wirtschaft umzusehen, die auch günstigere Zukunftschancen bieten. Sie haben fünf Jahre auf der Warteliste Zeit, die Entwicklung im Lehrerbereich zu beobachten und sich zurückzumelden, wenn die Aussicht auf eine Planstelle besteht. Wichtig für den Verbleib auf der Warteliste: Nur befristete außerschulische Verträge unterschreiben! Um einen Nachrückvertrag bekommen zu können, müssen Sie an der jeweiligen Regierung (ist nicht in jedem Regierungsbezirk möglich) eine Nachrückerklärung abgeben. Sie erhalten sie vom Seminarleiter oder auf der Webseite der Regierung. Für Gymnasien und Realschulen gibt es (auch für Lehrer anderer Schularten) auf der Seite des KM eine Börse. Sie melden sich mit ihren Angaben und bekommen dann Stellenangebote. [...]“

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Sobald der Download der Zeitung möglich ist, werden wir ihn hier verlinken.


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Ein Kommentar zu “Zeitschrift “Junglehrer” – Thema Angestelltenstatus”

  1. Florian sagt:

    Nachgehakt: Der Download der betreffenden Zeitung von den Seiten des bllv.

    http://www.bllv.de/Archiv.2977.0.html?&no_cache=1&eID=irre_downloads&fileUid=585

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