Umsetzung der UN-Konvention im Bayerischen Schulsystem: Petition des Forums Bildungspolitik

Geschrieben von: Florian

1,461 mal gelesen

.logo_forum_bildungspolitik

Das “Forum Bildungspolitik in Bayern” hat am 25.05.2009 eine Petition mit dem Titel “Umsetzung der UN-Konvention im Bayerischen Schulsystem” (PDF) in den Bayerischen Landtag eingebracht. Das Forum Bildungspolitik zählt mittlerweile 36 Mitgliedsorganisationen, darunter der Bayerische Elternverband BEV,  BLLV, VdS und die GEW.

.

BffE begrĂĽĂźt den Inhalt der Petition:

.

I. 2 Inklusion und Sonderpädagogik

Eng verknüpft mit dem Inklusionsverständnis sind die Definitionen von Behinderungen. In der UN-Konvention heißt es: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Inklusion stellt sich der diagnostischen und medizinischen Tatsache von „Beeinträchtigungen“, stellt aber gleichzeitig fest, dass diese erst durch versagte gesellschaftliche Teilhabe zur „Behinderung“ werden. Die Sonderpädagogik bewegt sich als Wissenschaft schon seit Jahren weg vom rein „medizinischen“ Modell von Behinderung hin zum systemisch- sozialen Ansatz im Gesamtkomplex „Behinderungen“.

.

II. Forderungen

• Einführung einer flexiblen jahrgangsübergreifenden Eingangsstufe

In dieser erweiterten Eingangsstufe arbeiten Pädagoginnen und Pädagogen aller Fachrichtungen und Fachdienste in Teams zusammen.

• Veränderung der didaktisch-methodischen Konzepte von Unterricht und Lernen

Die Heterogenität der Kinder bei der Aneignung von Lerninhalten muss mit binnendifferen-ziertem Unterricht beantwortet werden, um allen Kindern individuelle Lernfortschritte zu ermöglichen.

Für den gemeinsamen Unterricht sind differenzierte, nach Lernniveaustufen unterschiedliche, gleiche und individuelle Lernziele je nach Lerninhalt zu formulieren (Binnendifferenzierung). Auch äußere Differenzierung bis hin zum Einzelunterricht muss in bestimmten Lernsituationen angeboten werden. Ein kontinuierlicher Lernprozess muss vom pädagogischen Team der Klasse gewährleistet werden. Eine verstärkte Versorgung aller Klassenstufen in allen Schul-arten mit Förder- bzw. Intensivierungsstunden ist unerlässlich. Jeder schulische Lernort, muss so ausgestattet werden, dass die passgenaue Förderung für jedes Kind in allen Lernphasen gesichert ist.

• Individueller Förderplan für alle Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Förderdiagnostik und einem daraus abzuleitenden Förderprofil

Inklusive Förderdiagnostik zeigt auf, dass individuelle Stärken und Begabungen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten enthalten und wie sie genutzt werden können. Sie betreibt keine Etikettierung, sondern macht deutlich, wie inklusive Förderung und Unterrichtung die Perspek-tiven eines jeden Kindes und Jugendlichen ermöglicht und erweitert. Tests zur Diagnostik dürfen grundsätzlich nur nach Information und mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

• Die gesamte Lehreraus-, -weiter- und -fortbildung muss die inklusive Pädagogik zu ihrem Schwerpunkt machen

Sonderpädagogik ist keine Sonderschulpädagogik, sondern integraler Bestandteil jeglicher Pädagogik. Sonderpädagogische Inhalte müssen allen Lehrerinnen und Lehrern in allen Phasen der Lehrerbildung vermittelt werden. Sonderpädagoginnen und -pädagogen müssen in vertieften Studiengängen besondere Kompetenzen für Erziehung, Unterricht und Förderung in einem inklusiven Schulsystem erwerben.

• Deutliche und finanziell gesicherte Ausweitung aller mobilen sonderpädagogischen Dienste im Sinne einer sonderpädagogischen Versorgung im vorschulischen Bereich und an allgemeinen Schulen.

Sonderschullehrerstunden müssen an alle Schularten fest zugewiesen werden. Das Klassenteam entscheidet in Abstimmung mit den Sonderpädagogen, wie die zugewiesenen Sonderschullehrerstunden eingesetzt werden und erstellt unter Einbeziehung der Eltern Förderkonzepte für Klassen, Gruppen oder/und einzelne Schüler.

• Die inklusive Schulbildung als Rechtsanspruch muss gesetzlich festgeschrieben werden

Dieser Rechtsanspruch darf nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die personellen, sächlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für einen Regelschulbesuch des behinderten Kindes vorliegen. Bayern muss gesetzliche Regelung erlassen, die die fehlenden Kapazitäten schaffen und damit dem Recht des Kindes und der Eltern auf inklusive Beschulung zu entsprechen.

Keinesfalls darf mit der inklusiven Beschulung ein Absenken der sonderpädagogischen Förderung und Versorgung verbunden sein. Vielmehr gilt es, diese Förderung in unvermindert hoher Qualität an den Regelschulen zu erbringen. Bei einem sukzessiven Abbau der Klassen an Förderschulen müssen die frei werdenden Lehrerstunden uneingeschränkt in den mobilen Dienst und die sonderpädagogische Versorgung der anderen Schularten umgewidmet werden.

• Allgemeine und weiterführende Schulen müssen barrierefrei umgestaltet werden.

Die Barrierefreiheit ist eine unbedingte Voraussetzung fĂĽr inklusiven Unterricht. Bayern muss zeitnah dafĂĽr alle finanziellen Mittel in ausreichendem Umfang bereitstellen. Dazu zählt z. B. ein ausreichend breiter Lift genauso wie behindertengerechte Computerarbeitsplätze. Ruhe- und RĂĽckzugsräume fĂĽr alle Kinder mit sozial-emotionaler Behinderung gehören zur Grundausstattung.”

.

Quelle: Download der Petition als PDF


Artikel drucken Artikel drucken

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>