G-Pädagogen ins V-Seminar

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Aufgrund des großen Mangels an Absolventen der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik gibt es für Absolventen der Geistigbehindertenpädagogik, die in ihrem ersten Staatsexamen eine Note besser als 2.50 erzielt und mit der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik erweitert haben die Möglichkeit, im nächsten Schuljahr ihr Referendariat im V-Seminar abzuleisten und dann auch nach dem Schnitt für V verbeamtet zu werden. Die Frist ist zwar schon abgelaufen (13.04.2010), dennoch möchten wir hier auf diese Möglichkeit hinweisen. Ob das ganze nächstes Jahr wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Vielen Dank an Holger P. für diese Information!.

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Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik sowie der Ersten Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Qualifikation Verhaltensgestörtenpädagogik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen in einem Studienseminar mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik zum Termin 2010

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 01. Dezember 2009 (Az. IV.7-5S8101.2-4.136 177)

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Für das Lehramt an Sonderschulen mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik besteht erhöhter Bedarf an Bewerberinnen und Bewerbern.

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Unter Anwendung von Art. 22 Abs. 4 BayLBG werden zu dem am 13.09.2010 beginnenden Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen in einem Studienseminar mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik voraussichtlich insgesamt 10 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die sowohl die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik als auch die Erste Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Qualifikation Verhaltensgestörtenpädagogik (Erweiterungsfach) in Bayern absolviert haben. Sowohl die Note der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen, Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik, wie auch die Note für die Erste Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Qualifikation Verhaltensgestörtenpädagogik muss jeweils mindestens 2,50 betragen.

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Bei Interesse an einer Bewerbung ist

bis spätestens 13.04.2010

gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen zum Termin 2010 beim Staatsministerium eine schriftliche Erklärung einzureichen, die den Willen zur Teilnahme an dieser Sondermaßnahme zum Ausdruck bringt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf einer Lehrkraft notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

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Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Die Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst in Bayern erfolgt nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Kriterien Eignung, fachliche Leistung und Befähigung.

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gez. Kufner

Ministerialdirigent

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Quelle: http://www.km.bayern.de/km/stellen/quereinstieg/verhaltensgestoertenpaedagogik/index.shtml


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