Verträge
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Je nach Staatsnote nach dem zweiten Staatsexamen gibt es neben der Planstelle verschiedene staatliche Arbeitsverträge, die man angeboten bekommen kann. Welche sind es? Wie läuft das mit den Verträgen ab? Was muss ich beachten? Was passiert, wenn ich aufgrund meiner Staatsnote kein staatliches Angebot erwarten kann? Macht es Sinn, mich nach Alternativen umzusehen? Wie ist das mit der Warteliste? Kann ich jederzeit wieder ein staatliches Angebot erhalten? BffE versucht im Folgenden, ein paar Fragen zu beantworten. Bei weiteren Fragen stehen wir über das Kontaktformular zur Verfügung.
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Planstelle
Eine Planstelle ist die Stelle eines Beamten. Als Studienreferendar ist man Beamter auf Widerruf im höheren Dienst, man befindet sich im Vorbereitungsdienst. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherren widerrufbar und endet endgültig mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Zum Beamten auf Probe wird in der Regel ernannt, wer seinen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat und zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit vorgesehen ist. Ziel ist letztendlich der Status Beamter auf Lebenszeit. Die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wird in der Regel durch Beurteilung durch den Dienstvorgesetzten festgestellt. Das Prozedere ist in den Bundesländern unterschiedlich, in der Regel muss man aber während des Status als Beamter auf Probe Unterrichtsbesuche durch den Schulleiter “erleiden”, der dann letztendlich die Empfehlung an die Regierung weiterleitet. Läuft alles gut, erhält man den Status Beamter auf Lebenszeit und genießt damit sehr viele Vorteile: Gute Besoldung, Beihilfeberechtigung, Private Krankenkasse, Pensionsansprüche, Unkündbarkeit und weitere Vorteile bei der Lebens- und Zukunftsplanung (Versicherungen, Kredite etc.). Dazu kommen natürlich auch einige Pflichten: Gesetzestreue, Gehorsamspflicht, eingeschränkte Bürgerrechte (kein Streikrecht), Verhaltenspflichten (Das Ansehen des Staates darf nicht gefährdet werden), Informationspflicht über eigenes Arbeitsgebiet, Wahrung des Gemeinwohls etc. Am wichtigsten ist aber wohl, dass der Dienstherr entscheiden darf, wo der Beamte auf Lebenszeit eingesetzt, bzw. “verwendet” werden kann.
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Superverträge
“Superverträge”, oder auch Arbeitsverträge mit Zusage der Verbeamtung, dürfen nicht abgelehnt werden, da man dann von der Warteliste fällt. Es handelt sich bei diesem Verträgen um eine befristete Anstellung, bei der man aber sicher weiss, wann man verbeamtet wird. In der Regel geschieht das im nächsten Jahr, spätestens aber im übernächsten Jahr. Bestimmte Sozialversicherungsbeträge müssen deshalb nicht bezahlt werden und man erhält deswegen netto mehr Entgelt als ohne die Zusage der Verbeamtung. In den Fachrichtungen Geistigbehinderten-, Körperbehinderten-, Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik existieren diese Superverträge seit dem Jahr 2008 überhaupt nicht mehr.
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Unbefristete Verträge
Einen unbefristeten Vertrag darf man auch nicht ablehnen, ohne von der Warteliste zu fallen. Das Ministerium ist bemüht, diesen unbefristeten Vertrag irgendwann in eine Planstelle umzuwandeln. Dennoch muss man alle Sozialversicherungen zahlen. Im Förderschulbereich wurden im Jahr 2008 im Nachtragshaushalt 86 Stellen mit unbefristeten Verträgen geschaffen, die allerdings laut Ministerium im Jahr 2009 alle in Planstellen umgewandelt wurden. Unbefristete Verträge gibt es in der Regel im Förderschulwesen in Bayern nicht.
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Befristete Verträge
Befristete Jahresverträge, die “Aushilfsverträge” und “Nachrückverträge” heißen, müssen nicht angetreten werden. Sie stellen ein Angebot der Regierung dar. Wenn der Vertrag nicht angenommen wird, wird im neuen Schuljahr erneut eine Einstellung erfolgen, sofern die Bereitschaftserklärung aufrecht erhalten wird. Ohne die befristeten Verträge würde das Förderschulwesen in Bayern komplett zusammenbrechen. Die Regierungen sind auf jeden Sonderschullehrer angewiesen – es darf also gepokert werden, wenn einem ein befristeter Jahresvertrag angeboten wird. Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er auf das Angebot (oft auch in anderen Regierungsbezirken – auch hier wird man “verwendet”) eingeht, oder vielleicht eine andere Alternative wählt. Wichtig: die Chance, später eine Planstelle zu erhalten, erhöht sich durch die Annahme eines befristeten Jahresvertrages nicht! Es ist unerheblich, wo in der Zwischenzeit gearbeitet wird – ob im Supermarkt oder in der Schule. Gerade für diejenigen, die weit weg sind von der Staatsnote, mag es sinnvoll sein, sich nach besser bezahlten Alternativen in der Wirtschaft umzusehen, die auch günstigere Zukunftspersektiven bieten. Man hat 5 Jahre auf der Warteliste Zeit, die Entwicklung im Förderschulwesen zu beobachten und sich zurückzumelden, wenn die Aussicht auf eine Planstelle besteht. Wichtig ist hier allerdings für den Verbleib auf der Warteliste: Nur ausserschulische befristete Verträge unterschreiben!
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Private Verträge
Unabhängig von den staatlichen Angeboten hat jeder und vor allem diejenigen, deren Staatsnote nicht mehr für ein staatliches Angebot ausreicht, die Möglichkeit, sich im Privatschulwesen selbst um einen Arbeitsplatz zu kümmern. Arbeitgeber ist dann nicht die Regierung, sondern der Träger der Einrichtung. Die Regierungen sind in der Regel informiert, an welchen Schulen zum neuen Schuljahr noch Stellen fehlen – darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht. Häufig bieten die Regierungen nur genau die Schulen an, an die die Vermittlung von Lehrern besonders schwer ist. Auch gibt es keinen Grund, sich von Aussagen wie “Sie müssen bis übermorgen zusagen, aber sprechen Sie auf keinen Fall mit der Schule…” einschüchtern zu lassen. Es empfiehlt sich immer, selbst bei den Privatschulen vorzusprechen und sich zu bewerben.
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Sozialversicherungsbeiträge bezahlt – und dann?
Wer als Angestellter gearbeitet hat, kann unter bestimmten Umständen später die Beiträge, die er in die Rentenversicherung eingezahlt hat, ausgezahlt bekommen, wenn er das spätestens 5 Jahre nach Lebenszeitverbeamtung beantragt. Da es sich hier um sehr viel Geld handelt, sollte man nach seiner Verbeamtung in jedem Fall daran denken!
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